Umsetzung der Transparenzvorschriften aus der EU-Offenlegungsverordnung

Werner M. Holfelder kooperiert im Bereich der Finanzportfolioverwaltung mit der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG als Finanzmarktteilnehmer finden Sie hier unter Reuss Private Bank für Wertpapierhandel  AG.

Vermögensverwaltung

 

 

Nachfolgend lesen Sie meine Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung


Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Welche Beispiele gibt es für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Nachfolgend meine Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Auswahl von Produktanbietern sowie Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für mich erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde mich gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Produktanbietern zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer und Produktanbieter werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Wording bei Gleichklang: Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Wording bei Mehrvergütung für nachhaltige Produkte: Im Rahmen der Vergütung des Versicherungsvermittlers erfolgt grds. eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit.
Z.T. fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken  bei der Vermittlung durch eine höhere Vergütung des Vermittlers. Wo dies erfolgt, wird die höhere Vergütung vom Vermittler angenommen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Ich halte bei meiner Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits auf der Ebene der Versicherer berücksichtigt werden. Eine individuelle Berücksichtigung auf der Ebene der einzelnen Anlagen erfolgt daher nicht. Eine individuelle Berücksichtigung erfolgt nachgelagert nicht mehr.